Wer seinen Hauptwohnsitz in unserer Gemeinde hat, kann in
dem Jahr der Feuerwehrjugend beitreten, in dem er das 12. Lebensjahr
erreicht.
Mit Vollendung des 16. Lebensjahres wird der / die
Feuerwehrjugendmann / -frau ein vollwertiges Mitglied der Ortsfeuerwehr und
darf somit auch an Eins�tzen teilnehmen